Alle Kindertagespflegepersonen, die über die Fachberatungsstelle vermittelt werden, müssen über eine umfangreiche Qualifikation verfügen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Um ihre Eignung zu belegen, müssen Kindertagespflegepersonen „über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben“ (§ 23, Abs. 3 SGB VIII).
Qualifizierungskurse zur Kindertagespflegeperson werden über die örtlichen Bildungsträger (z.B. VHS) angeboten. Die Inhalte richten sich nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) und umfassen derzeit 160 Unterrichtsstunden sowie eine Hospitation. Der Kurs endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte der Qualifizierungskurse sind z.B.
- Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag
- Eingewöhnungsphase
- schwierige Erziehungssituationen in der Kindertagespflege
- Entwicklungspsychologie
- Tageskinder – eigene Kinder
- Erziehungspartnerschaft mit Eltern
- Beruf Kindertagespflegeperson
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
- Vernetzung und Kooperation
Für die Betreuung in eigenen Räumen benötigen die Kindertagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Diese wird vom Jugendamt der Stadt in Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle ausgestellt.
Voraussetzungen sind:
- Persönliche Voraussetzungen (persönliche Kompetenz, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft mit Eltern, Fachberatungsstelle usw..)
- vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege (erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungskurses)
- Persönliche Zuverlässigkeit (wird durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses überprüft; wenn das Kind im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut wird, gilt das ebenso für alle weiteren erwachsenen Haushaltsangehörigen)
- Gesundheitliche Eignung (Vorlage eines Attestes, welches die physische und psychische Eignung bestätigt)
- das Vorhalten kindgerechter, sicherer Räume (wird regelmäßig durch Hausbesuche der Fachberaterinnen überprüft)
- die nachgewiesene Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (Auffrischung alle zwei Jahre)
- die Bereitschaft zur Inanspruchnahme von fachlicher Beratung und regelmäßige Teilnahme an Weiterqualifizierungen
Für die Reflexion der eigenen Arbeit nehmen die Kindertagespflegepersonen monatlich an geleiteten Reflexionsgruppen teil. Die Treffen bieten Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch, zur Rückschau auf die eigene Arbeit, zur Auseinandersetzung mit schwierigen Betreuungssituationen sowie zur Fortbildung.
Zusätzlich können die Kindertagespflegepersonen aus dem Bereich der U3-Betreuung gemeinsam mit den von ihnen betreuten Kindern wöchentlich eine Spiel- und Reflexionsgruppe besuchen. Die Kindertagespflegepersonen tauschen sich aus, vernetzen sich (z.B. für gegenseitige Vertretungen) und bekommen neue Impulse für die pädagogische Arbeit mit den Kindern.