Was sind die Vorteile/Stärken der Kindertagespflege?
- überschaubare Gruppengröße
- flexible Betreuungszeiten und Betreuungsorte
- individuelle Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Eltern
- Kontinuität in der Betreuung
- behutsames Erweitern der außerfamiliären Kontakte und Kontakte zu anderen Kindern
- bei Bedarf Randzeitenbetreuung ergänzend zu Kindergarten oder OGS
Anmeldung
Sie können Ihr Kind bequem online im KiTa-Portal der Stadt Menden für die Kindertagespflege anmelden. Hier kommen Sie zum KiTa-Portal: https://kita-portal.menden.de/
Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?
Kindertagespflege ist ein gleichberechtigtes Angebot zur Betreuung in Kindertagesstätten bzw. -gärten. Die Eltern zahlen einen vom Einkommen abhängigen Kostenbeitrag.
Die aktuelle Tabelle zu den Elternbeiträgen der Stadt Menden finden Sie hier:
https://www.menden.de/leben-in-menden/familie-soziales-sport/kitas-kindertagespflege/allg-infos-zu-kitas/elternbeitraege
Die Kosten für Kinderbetreuung sind steuerlich absetzbar.
Welche verschiedenen Arten von Kindertagespflege gibt es?
Familiäre Kindertagespflege
In dieser Betreuungsform betreut die Tagesmutter/der Tagesvater bis zu fünf Kinder gleichzeitig in ihrem häuslichen Umfeld in familiärer Atmosphäre. Spiel- und Ruhebereiche, Leseecken, Küche, Essbereich usw… sind kindgerecht und sicher eingerichtet. In der Regel gibt es einen Außenspielbereich.
Großtagespflege
In einer Großtagespflege können sich bis zu drei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. In der Regel mieten die Tagesmütter/Tagesväter für ihre Großtagespflegestelle geeignete Räumlichkeiten an. Durch die gemeinsame Tätigkeit können sich die Kindertages-pflegepersonen im Alltag und im Vertretungsfall unterstützen. Zusätzlich steht eine qualifizierte Vertretungskraft zur Verfügung.
In Menden existieren derzeit sechs Großtagespflegestellen.
„Kinderfrau“
Die Betreuung der Kinder findet im Haushalt der Eltern statt.
Ergänzende Kindertagespflege zu Kindergarten oder Schule
Für Kinder, die einen Kindergarten oder eine offene Ganztagsschule besuchen und zusätzlich zu den dort angebotenen Öffnungszeiten Betreuung benötigen, können die Eltern sogenannte Randzeitenbetreuung durch eine Kindertagespflegeperson in Anspruch nehmen. Gerade Eltern, die in ihrem Beruf flexible Arbeitszeiten leisten müssen, nehmen dieses Angebot in Anspruch. Die Betreuung kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder auch an anderen Räumen stattfinden.
Welche Ausbildung/Qualifikation haben die Kindertagespflegepersonen?
Alle Kindertagespflegepersonen, die über die Fachberatungsstelle vermittelt werden, verfügen über eine umfangreiche Qualifikation. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Um ihre Eignung zu belegen, müssen Kindertagespflegepersonen „über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben“ (§ 23, Abs. 3 SGB VIII).