Ehrenamtliche Betreuer oder Betreuerin können Angehörige oder familienexterne Personen sein. Betreuer / Betreuerin kann jede volljährige geschäftsfähige Person werden. In vielen Fällen sind dies Angehörige, die vorrangig zu berücksichtigen sind oder Freunde des Betroffenen. Bei der Auswahl des Betreuers / der Betreuerin ist dem Wunsch des zu betreuenden Menschen nachzukommen.
Grundlage für die Führung von ehrenamtlichen Betreuungen ist das Interesse an Menschen und die Fähigkeit, sich auf sie einzulassen.
Die Amts(Betreuungs-)gerichte legen Aufgabenkreise für Behördenangelegenheiten Gesundheitsangelegenheiten Vermögensangelegenheiten weitere Angelegenheiten fest, die von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen umgesetzt werden müssen.
Mindestanforderung an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind: keine Vorstrafen, keine eidesstattliche Versicherung, keine laufenden Strafverfahren.
Im Auftrag der Amts(Betreuungs-)gerichte prüft die Betreuungsstelle die Eignung der zukünftigen ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen und schlägt diese den Gerichten vor. Die Entscheidung über die Betreuerbestellung obliegt immer dem zuständigen Amts(Betreuungs-)gericht.Dieses hat die Aufsicht über die gesamte Tätigkeit der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuerin/ des ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuers, z. B. durch die jährliche Rechnungslegung und einen Jahresbericht. Über die Aufgaben und Pflichten eines Betreuers erhalten Sie beim Amts(Betreuungs-)gericht oder der Betreuungsstelle ein Merkblatt.
Wo erhalten Sie weitere Unterstützung?
Die Betreuungsstelle sowie die Betreuungsvereine, hier in Menden der SKM, unterstützen die ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer auf Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch fachliche und persönliche Beratung. Sie geben z.B. Hilfestellung beim Schriftverkehr mit Gerichten und Behörden.
Die Betreuungsvereine führen Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer / Betreuerinnen durch.
Wie sind Sie versichert?
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind über eine vom Land NRW abgeschlossene Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung abgesichert.
Wie werden Ihre Auslagen erstattet?
Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen können für die Auslagen beim Amts(Betreuungs-)gericht auf Antrag eine jährliche Aufwandspauschale erhalten.
Wir sind zurzeit dabei weitere konkrete Arbeitshilfen für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer/innen zu erarbeiten und sie dann hier zur Verfügung zu stellen. Derweil empfehlen wir Ihnen gerne die Arbeitshilfen des SKFM Speyer. Klicken Sie auf „Downloadcenter“. Dort finden Sie u.a. auch ein Informationsblatt „Rechtliche Betreuung“ in verschiedenen Sprachen.
Empfehlenswert sind auch die Seiten des NRW-Justizministeriums. Auch hier finden Sie zahlreiche Arbeitshilfen.