Helfen will gelernt sein – Ausbildungskurs für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen.
Am 25. Februar beginnt der neue Ausbildungskurs 2019.
Menden. Am Montag, den 25. Februar 2019 beginnt das neue Ausbildungsseminar für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen im St.Vincenz-Pfarrheim. Es ist das 4. Seminar dieser Art mit dem der SKFM einen erfolgreichen Weg in der Ausbildung ehrenamtlicher, rechtlicher Betreuer/innen weitergeht. Die einzelnen Abende sind thematisch festgelegt. Durch diese Seminarform, so Geschäftsführerin Marita Hill, soll ein Einstieg für Interessenten zu jeder Zeit möglich sein. Niemand, so Marita Hill muss Monate auf den Beginn eines neuen Kurses warten sondern kann auch zum Beispiel am 6. Seminarabend einsteigen und im darauffolgenden Seminar die Abende 1- 5 belegen um zu seinem Abschluss zu kommen.
Und, wie gesagt: Sie können jederzeit in den laufenden Kurs einsteigen. Keine Wartezeit!!!
Der 1. Seminarabend im Jahr 2019 wird am 25. Februar um 19:00 Uhr beginnen.
Die Themen des Seminars werden sein:
– Rechtliche Grundlagen des Betreuungsrechts, Rechte und Pflichten des Betreuers /der Betreuerin. Genehmigungspflichtige Handlungen.
– Die Rolle der /des Betreuten, die Rolle des Betreuers /der Betreuerin. Mit Fallbeispielen zu den Aufgabenfeldern des Betreuers /der Betreuerin
– Umgang mit dem Geld des Betreuten/der Betreuten. Einkommen- und Vermögensverzeichnis. Verschuldung des Betreuten, Insolvenzverfahren, Offenbarungseid. Bestattungsvorsorge, Geschenke des Betreuten. Taschengeld, Geldanlage, Aktienkauf, Kontoauflösung.
– Gesundheitsfürsorge. Das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten. Recht zur Krankheit. Pflegeversicherung, ambulante Pflege. Grenzen der häuslichen Unterbringung. Umgang mit Suchterkrankungen. Ärztliche Zwangsmaßnahmen. Umsetzung von Patientenverfügungen durch den Betreuer.
– Mein/e Betreute/r als Mieterin/Bewohnerin. Wohnungsauflösung, Kündigungsrecht, Betriebskostenabrechnung, außerordentliche Kündigung. Zutritt zur Wohnung. Heimunterbringung, Konflikte im Heim, Überwachung der Pflege.
– Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten – zum Schutz des Betreuten. Geschlossene Unterbringung, Einwilligungsvorbehalt. Rückabwicklung von Geschäften des Betreuten.
– Wie organisiere ich die Betreuung optimal? Haftungsrecht für ehrenamtliche Betreuerinnen. Ersatz von Aufwendungen, Vergütung. Welche Arbeitshilfen gibt es? Wo erhalte ich Auskunft? Wofür hafte ich? Wie kann ich mich versichern?
Anmeldungen für das Ausbildungsseminar 2019 nimmt ab sofort die Geschäftsstelle des SKM (Telefon 92870) entgegen.